von Marc Herzog, Eduard-Schmid-Str. 27 RG, 81541 München (nachfolgend „Anbieter“)
1.1 Der Anbieter bietet dem Kunden verschiedene Foto- und Videodienstleistungen an. Hierzu gehören insbesondere die Anfertigung von Fotografien und/oder Videoproduktionen nach den vereinbarten Spezifikationen sowie die damit verbundene Nachbearbeitung. Die Leistungen umfassen, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, die professionelle Durchführung der Dreharbeiten, die technische Ausstattung (Kameras, Licht, Ton etc.) sowie die Bearbeitung der Rohdaten nach den vereinbarten Qualitätsstandards. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
1.2 Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.3 Der Anbieter ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Anbieter bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für den Anbieter ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt der Anbieter – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen so zu unterstützen, wie dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlich ist.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, zum vereinbarten Termin sämtliche für die Durchführung der Dreharbeiten erforderlichen Räumlichkeiten, Locations sowie Zugänge vollständig und in einem für die Leistungserbringung geeigneten Zustand bereitzustellen.
2.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass während der Durchführung der Dreharbeiten ein Ansprechpartner vor Ort anwesend ist, der zur Abgabe verbindlicher Erklärungen sowie zur kurzfristigen Abstimmung und Entscheidung befugt ist.
2.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, sämtliche für die Durchführung und Verwertung der Aufnahmen erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und Zustimmungen rechtzeitig einzuholen. Dies umfasst insbesondere Einwilligungen von abgebildeten Personen (Model Releases), Nutzungsrechte an Locations sowie etwaige Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte.
2.5 Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Vorgaben, Inhalte und Materialien vollständig, zutreffend und rechtzeitig vor Beginn der Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen.
2.6 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Durchführung der Dreharbeiten keine Störungen durch Dritte oder betriebliche Abläufe auftreten, die geeignet sind, den ordnungsgemäßen Ablauf der Produktion oder die Erreichung des vertraglich geschuldeten Erfolgs zu beeinträchtigen.
2.7 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist der Anbieter berechtigt, die Leistungen nicht zu erbringen oder zu verschieben. Dem Anbieter steht in diesem Fall die vereinbarte Vergütung zu, es sei denn, der Kunde weist nach, dass dem Anbieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
3.1 Der Kunde hat dem Anbieter die nachträglichen Änderungen des Leistungsumfangs in der Textform (z. B. per E-Mail) mitzuteilen. Der Anbieter wird prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderungen durchführbar sind.
3.2 Zusatzleistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert vergütet. Die Vergütung richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Zusatzleistung gültigen Preis des Anbieters, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
3.3 Werden durch Änderungen oder Zusatzleistungen bereits erbrachte Teilleistungen wertlos oder müssen neu erbracht werden, ist der Anbieter berechtigt, die hierfür entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
3.4 Der Kunde kann Änderungswünsche bis zu 5 Werktagen vor dem vereinbarten Termin kostenlos äußern. Bei späteren Änderungswünschen ist der Anbieter berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 10% des Auftragswertes zu berechnen, sofern ihm hierdurch tatsächlich Mehrkosten entstehen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter keine oder nur geringere Mehrkosten entstanden sind.
4.1 Die Dreharbeiten erfolgen nach den vereinbarten Terminen und am vereinbarten Ort. Der Anbieter ist berechtigt, die Reihenfolge der Aufnahmen nach fachlichen Erfordernissen festzulegen.
4.2 Der Anbieter behält sich vor, die Dreharbeiten bei ungünstigen Witterungsbedingungen oder anderen Umständen, die eine qualitativ einwandfreie Durchführung nicht zulassen, zu unterbrechen oder zu verschieben. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.
4.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Dreharbeiten die Sicherheit von Personen und Sachen gewährleistet ist. Der Anbieter ist nicht für Schäden verantwortlich, die durch unsachgemäße Nutzung der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Einrichtungen durch den Kunden oder Dritte entstehen.
4.4 Die Anzahl der zu erstellenden Aufnahmen richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Überschreitungen der vereinbarten Anzahl bedürfen einer gesonderten Vergütungsvereinbarung.
5.1 Im Preis enthalten sind zwei Korrekturschleifen:
• Korrekturschleife nach Vorlage des Rohschnitts
• Korrekturschleife nach Vorlage des Feinschnitts
• Der Kunde hat jeweils 7 Werktage Zeit für Änderungswünsche.
5.2 Über diese beiden Korrekturschleifen hinausgehende Änderungen werden nach Aufwand zusätzlich berechnet
6.1 Der Kunde kann den Vertrag vor Beginn der Leistungen stornieren. Die Stornierung muss dem Anbieter in Textform (z. B. per E-Mail) zugehen. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierungserklärung beim Anbieter.
6.2 Videoproduktionen unterliegen verschiedenen Projektphasen mit unterschiedlichem Aufwand. Die Stornogebühren richten sich nach der zum Zeitpunkt der Stornierung erreichten Projektphase:
• Vor Aufnahme der Konzeptionsphase
– Bis zu 30 Tage vor dem ersten vereinbarten Konzeptionstermin: 10% des vereinbarten Auftragswertes
– Bis zu 14 Tage vor dem ersten vereinbarten Konzeptionstermin: 20% des vereinbarten Auftragswertes
– Weniger als 14 Tage vor dem ersten vereinbarten Konzeptionstermin: 30% des vereinbarten Auftragswertes
• Nach Aufnahme der Konzeptionsphase
– Nach Beginn der Konzeptionsleistungen: 40% des vereinbarten Auftragswertes
• Nach Abschluss der Konzeption, vor Aufnahme der Dreharbeiten
– Bis zu 14 Tage vor dem ersten Drehtag: 50% des vereinbarten Auftragswertes
– Bis zu 7 Tage vor dem ersten Drehtag: 65% des vereinbarten Auftragswertes
– Weniger als 7 Tage vor dem ersten Drehtag: 80% des vereinbarten Auftragswertes
• Während der Dreharbeiten
– Nach Beginn der Dreharbeiten: 85% des vereinbarten Auftragswertes
• Nach Abschluss der Dreharbeiten
– Nach Abschluss der Dreharbeiten, vor Beginn der Postproduktion: 95% des vereinbarten Auftragswertes
• Nach Beginn der Postproduktion
– Nach Beginn der Postproduktionsarbeiten: 100% des vereinbarten Auftragswertes
6.3 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter ein geringerer Schaden als die pauschalierten Stornogebühren entstanden ist. In diesem Fall ist nur der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.
6.4 Die Stornogebühren dienen als pauschalierter Ausgleich für den dem Anbieter entstandenen Schaden. Sie umfassen insbesondere:
• Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen
• Kosten für gebuchte Ressourcen und Dritte (z. B. Location, Equipment, Team)
• Vorhaltekosten und entgangener Gewinn
• Aufwendungen für bereits erstelltes Konzeptmaterial und Planungen
7.2 Terminverschiebungen können zu Mehrkosten führen, insbesondere durch:
• Nicht mehr verfügbare Termine von Dritten (Location, Models, Team)
• Zusätzliche Vorhaltekosten für Equipment
• Neue Buchungskosten bei kurzfristigen Verschiebungen
7.3 Der Kunde kann Termine bis zu 7 Werktagen vor dem jeweiligen Termin einmalig kostenfrei verschieben, sofern:
• Der neue Termin innerhalb von 4 Wochen nach dem ursprünglichen Termin liegt
• Dem Anbieter keine zwingenden Termine entgegenstehen
• Die Verschiebung nicht zu Mehrkosten führt
7.4 Bei Terminverschiebungen, die die Voraussetzungen von Ziffer 8.3 nicht erfüllen, ist der Anbieter berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Diese beträgt:
• Bei Verschiebungen zwischen 7 und 3 Werktagen vor dem Termin: bis zu 15% des Auftragswertes
• Bei Verschiebungen weniger als 3 Werktage vor dem Termin: bis zu 25% des Auftragswertes
7.5 Die Gebühr wird nur berechnet, soweit dem Anbieter hierdurch tatsächlich Mehrkosten entstehen.
8.1 Bei Nichtefühllung der Leistungen durch den Anbieter aus Gründen, die dieser nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, unvorhersehbare technische Störungen, behördliche Anordnungen, Pandemien, Epidemien), ist der Anbieter von der Leistungspflicht befreit.
8.2 In solchen Fällen ist der Anbieter berechtigt, die Leistungen nachzubeholen oder einen neuen Termin zu vereinbaren. Ist die Nachholung oder Verschiebung für den Kunden unzumutbar, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
8.3 Soweit die Leistungen bereits teilweise erbracht wurden, ist der Anbieter berechtigt, eine Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen zu verlangen.
8.4 Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend, wenn der Kunde die Leistungen aus Gründen nicht abnehmen kann, die er nicht zu vertreten hat.
9.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die erstellten Leistungen zur Prüfung zur Verfügung. Dies erfolgt in der Regel durch Übersendung der Daten via E-Mail, Download-Link oder in sonst vereinbarter Form.
9.2 Der Kunde hat die Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt, auf ihre vertragsgemäße Beschaffenheit zu prüfen und abzunehmen oder mit einer detaillierten Mängelrüge zu beanstanden.
9.3 Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb der Frist nach Absatz 2 eine Mängelrüge erklärt oder die Leistungen in Gebrauch nimmt.
9.4 Beanstandet der Kunde Mängel, hat der Anbieter diese innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Nach erfolgreicher Mängelbeseitigung gilt die Abnahme als erteilt, sofern der Kunde nicht erneut innerhalb der Frist nach Absatz 2 Mängel rügt.
9.5 Kleinere, die Verwendbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigende Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Diese Mängel sind nachträglich zu beseitigen.
9.6 Mit der Abnahme erlöschen die Mängelanspüche des Kunden, soweit dieser nicht einen Mangel gerügt hat, der bei der Abnahme nicht erkennbar war (versteckte Mängel). Für versteckte Mängel gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
10.1 Der Anbieter räumt dem Kunden an den im Rahmen des Vertrages erstellten Bildaufnahmen und Videoproduktionen (ohne Musik) die nachfolgend beschriebenen Nutzungsrechte ein. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich um einfache Nutzungsrechte im Sinne von § 31 Abs. 2 UrhG.
10.2 Der Kunde ist berechtigt, die Fotografien und Videoproduktionen für den im Angebot spezifizierten Zweck zu nutzen. Die Nutzung umfasst insbesondere:
• das Vervielfältigungsrecht;
• das Verbreitungsrecht;
• das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (insbesondere im Internet);
• das Senderecht, soweit vereinbart;
• das Recht zur Bearbeitung, soweit für den vereinbarten Nutzungszweck erforderlich.
10.3 Die Nutzungsrechte werden räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt, soweit nicht eine andere räumliche Abgrenzung vereinbart wurde. Zeitlich werden die Nutzungsrechte für die Dauer von 2 Jahren ab Abnahme eingeräumt, soweit nicht eine abweichende Laufzeit vereinbart ist.
10.4 Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung. Bis zur vollständigen Zahlung stehen dem Kunden nur vorläufige Nutzungsrechte zu, die der Anbieter jederzeit widerrufen kann.
10.5 Der Anbieter behält sich das Recht vor, die erstellten Werke für eigene Werbezwecke (insbesondere Referenzen, Portfolio, Social Media) zu nutzen, soweit dies nicht die berechtigten Interessen des Kunden beeinträchtigt.
10.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen oder unterlizenzieren, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
10.7 Der Kunde hat bei jeder Nutzung den Anbieter in der üblichen Form zu nennen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist und keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
10.8 Musiknutzung: Soweit die Videoproduktionen Musik enthalten, richtet sich die Nutzung der Videos inklusive Musik ausschließlich nach den im Angebot spezifizierten Bedingungen. Der Kunde ist verpflichtet, die Videos nur im Rahmen der im Angebot vereinbarten Nutzung zu veröffentlichen. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Videos mit Musik ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
10.9 Der Kunde versichert, dass alle abgebildeten Personen in die Veröffentlichung und Nutzung der Aufnahmen eingewilligt haben und alle erforderlichen Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeitsrechte, Markenrechte) vorliegen.
11.1 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Anbieter ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist der Anbieter dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
11.2 Ferner ist der Anbieter berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in angemessener Weise im Footer und im Impressum der vom Anbieter erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
11.3 Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann der Anbieter verlangen, dass auf von Ihm erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
12.1 Die Vergütung für die Leistungen des Anbieters ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.
12.2 Reisekosten, Spesen und sonstige Nebenkosten werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern sie nicht im Pauschalpreis enthalten sind.
13.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis bleiben die erstellten Originaldaten im Eigentum des Anbieters.
13.2 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten (RAW-Dateien), soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
14.1 Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelanspüche.
14.2 Die Wahl der Art der Nachefüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung) liegt beim Anbieter, soweit die gewählte Art der Nachefüllung nicht unverhältnismäßig ist.
14.3 Die Verjährungsfrist für Mängelanspüche beträgt ein (1) Jahr ab Abnahme. Diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters beruhen oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit resultieren. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
Der Anbieter wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Der Anbieter verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
16.1 Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz uneingeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
16.2 Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
17.1 Die zwischen dem Anbieter und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Anbieters als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtssände bleiben hiervon unberührt.
17.3 Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
Stand: Mai 2026